Für die Menschen vor Ort: |
||
|
Steuerliche Vorteile bei einer Spende:Wer mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke fördert, kann diese Spende nach § 10b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bis zu einer Höhe von fünf Prozent des steuerpflichtigen Einkommens geltend machen. Bei Unternehmen sind Spenden bis zu einer Höhe von 0,2 Prozent der gesamten Umsätze steuerlich abzugsfähig. Und natürlich freuen wir uns als Evangelische Kirchengemeinde auch über jede kleine oder größere Spende, denn auch sie helfen uns aktuelle oder längerfristige Projekte zu realisieren. mehr... Bei Zuwendungen an eine Stiftung aber geht noch mehr... | |