- bis zu 5 % des Einkommens
- oder 0,2 % des Umsatzes
- Zuwendungen bis 20.450 €
- 307.000 € in den ersten 9 Jahren
- Erbschafts- & Schenkungssteuerfrei

Für die Menschen vor Ort:
Stiftung "Evangelische Kirche für Sie"

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Und es gibt noch mehr Steuervorteile:

So etwa sind Zuwendungen an eine bereits bestehende gemeinnützige Stiftung schenkungsteuer- bzw. erbschaftsteuerfrei sind.

Die Steuer erlischt auch rückwirkend, wenn ein Erbe oder Beschenkter die durch die Erbschaft oder Schenkung erworbenen Gegenstände innerhalb von 24 Monaten einer Stiftung zuwendet. Und das kann sich durchaus lohnen:

Das Erbschaftssteuerrecht sieht einerseits gestaffelte Tarife, je nach Höhe der Hinterlassenschaft vor, andererseits drei verschiedene Steuerklassen, je nach Verwandtschaftgrad zum Erblasser. Außerdem gibt es unterschiedliche Freibeträge. (Details können Sie unseren Erschafts-Infos entnehmen). Steuerlich interessant kann eine Zuwendung immer dann sein, wenn damit die Höhe des zu versteuernden Vermögens unter einen Schwellenwert gesenkt werden kann, so dass der niedrigere Prozentsatz zur Anwendung kommt. Dann nämlich kann - je nach Einzelfall - das verbleibende Vermögen trotz Abzug der Zuwendung höher sein, als bei Anrechnung des höheren Steuersatzes.

Natürlich können wir hier keine detaillierte Rechtsberatung anbieten, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Wenden Sie sich dazu an eine versierte Steuerberatung oder ein Notariat!