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Kirchensteuer: Fakten und Hintergründe

Wer Kirchensteuer zahlt, leistet einen unschätzbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Denn Gemeinschaft stiftende Angebote der Kirche sind nur Kirchensteuern möglich. Hier erfahren Sie, wie die EKHN mit Ihrer gezahlten Kirchensteuer umgeht.

Wer Kirchensteuer zahlt, leistet einen unschätzbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Denn Gemeinschaft stiftende Angebote der Kirche sind nur Kirchensteuern möglich. Hier erfahren Sie, wie die EKHN mit Ihrer gezahlten Kirchensteuer umgeht.

Die EKHN dankt allen, die mit der Zahlung der Kirchensteuer und Spenden das vielfältige kirchliche Angebot der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) möglich machen.

Dafür wird die Kirchensteuer eingesetzt:

  • Lebensbegleitung vor Ort und Gottesdienste
    Gemeindepfarrdienst, Gottesdienste, Taufen, Trauungen, Beerdigungen, Konfirmationen und Seelsorge
  • Kinder, Jugend und Familie
    Kindertageseinrichtungen, Jugendkirchentage, Jugendkreise, Familienzentren, Freizeiten, Familienangebote
  • Diakonie und gesellschaftlicher Zusammenhalt
    Hilfe für Menschen in Not durch Beratung in Lebenskrisen; Diakoniestationen, Sozialkaufhäuser, Tafeln, Flüchtlingsarbeit und Dialog mit Arbeitswelt; Umweltschutz, Erwachsenen-, Frauen-, Männer- und Öffentlichkeitsarbeit, Evangelischer Kirchentag. Die Kirchensteuer ist oft die Basisfinanzierung, ohne die es keine Zusatzfinanzierung gäbe.
  • Kirche in Deutschland und weltweites Engagement
    Unterstützung finanzschwächerer evangelischer Kirchen und der EKD, Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen weltweit und vor Ort, Entwicklungszusammenarbeit
  • Lebensbegleitung für besondere Situationen und Berufe
    Krankenhaus-, Polizei-, Notfall-, Gefängnis-, Alten- und Pflegeheim-, Telefonund Flughafenseelsorge, für Menschen mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen
  • Bildung und Erziehung
    Religionsunterricht, Erwachsenenbildung, kirchliche Schulen, Fach- und Hochschulen, Büchereien, Fort- und Weiterbildung, Evangelische Akademie Frankfurt
  • Kirchenmusik, Kultur und Veranstaltungen
    Chöre, Orchester, Konzerte, Theater, Ausstellungen
  • Leitung und Verwaltung
    Kirchenleitende Aufgaben und Organisationsaufgaben wie Personalverwaltung, Controlling, Rechnungswesen in Regionalverwaltungen und Kirchenverwaltung, Unterstützung ehrenamtlichen Engagements
  • Kirchensteuererhebung
    Entgelt an die staatliche Finanzverwaltung für den Kirchensteuereinzug
  • Gebäudeunterhalt
    Kirchen, Gemeindehäuser und Pfarrhäuser, von denen viele ortsbildprägend und denkmalgeschützt sind, außerdem Tagungshäuser

Kirchensteuer: Fakten, Fragen, Antworten

Grundsätzlich gilt: „Starke Schultern können und müssen mehr tragen als schwache Schultern.“ Nur wer Lohn-, Einkommen- oder Kapitalertragsteuer entrichtet, zahlt auch Kirchensteuer. Schüler*innen, Studierende, Arbeitslose, Geringverdiener*innen sowie Rentner*innen mit keinem oder nur geringem zu versteuernden Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.

„Starke Schultern können mehr tragen.“ - FAQ finden Sie hier.

Quelle: ekhn.de

 

 

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