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Von links: Regina Eberle-Stoffel, Gernot Siehr, Annalena Silz, Marcus Bahnsen, Iris Metter, Jutta Burkert, Barbara Hartwig, Frauke Nussbeutel, Annette Pfau

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Menschen zum Glauben einladen und als evangelische Kirche in die Gesellschaft hineinwirken - das ist die Hauptaufgabe des Kirchenvorstandes. Jede Kirchengemeinde hat eine diakonische Verantwortung. Durch Gottesdienste, Kinder-, Konfirmand*innen- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und Seelsorge lebt die Gemeinde ihren missionarischen Auftrag. Darüber hinaus kümmert sich der Kirchenvorstand um Finanzen, Kirchengebäude, Grundstücke und Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem trägt er Personalverantwortung und entsendet Delegierte in die Entscheidungsgremien des Dekanats, allen voran in die Dekanatssynode. Diese wiederum wählt die Mitglieder der Kirchensynode, dem höchsten Gremium der EKHN.

Wer wird in den Kirchenvorstand gewählt?

Wer evangelisch ist, der Kirchengemeinde angehört und zu Beginn der Wahlperiode das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Wahl stellen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die konfirmiert sind, können „Jugendmitglieder im Kirchenvorstand“ werden. Die aktuelle Amtsperiode beginnt am 1. September 2021 und dauert sechs Jahre.

Wer kann den Kirchenvorstand wählen?

Wählen dürfen alle evangelischen Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind, also getauft sind und einer Kirchengemeinde und damit der evangelischen Kirche angehören. Insgesamt gibt es in der EKHN über eine Million wahlberechtigte Kirchenmitglieder.

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